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G. E. Sinowjew u. G. E. Roschkow
Resolution über die Gewerkschaften
(2. November [20. Oktober] 1907)
Aus Proletarij, Nr. 17, 2. November (20. Oktober) 1907.
Nach Lenin, Sämtliche Werke, Band 12, Wien-Berlin 1933, S. 532 f.
Kopiert mit Dank von der Webseite Sozialistische Klassiker 2.0.
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Eine Gruppe Bolschewiki, die in Partei- und
Gewerkschaftsorganisationen verschiedener Gegenden Russlands tätig
sind, kam, nach Erörterung der gegenwärtigen Lage und
der Aufgaben der Sozialdemokratie in der Gewerkschaftsbewegung
sowie der Resolution der Moskauer Gebietskonferenz der SDAPR in
dieser Frage, zu folgendem Beschluss:
- Die gesteigerte Arbeit der Sozialdemokratie in der
Gewerkschaftsbewegung, die von der ganzen gegenwärtigen
Situation verlangt wird, muss im Geiste der Londoner und der
Stuttgarter Resolution geleistet werden, d. h. unter keinen
Umständen im Geiste prinzipieller Anerkennung der Neutralität
oder Parteilosigkeit der Gewerkschaften, sondern im Gegenteil im
Geiste eines unablässigen Strebens nach möglichst enger
Annäherung zwischen Gewerkschaften und sozialdemokratischer
Partei. Die Anerkennung der Parteigebundenheit der Gewerkschaften
muss erreicht werden durch Propaganda-und Organisationsarbeit der
Sozialdemokratie innerhalb der Gewerkschaften; ihre Proklamierung
ist aber nur dann zweckmäßig, wenn eine bedeutende
Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder sich der Sozialdemokratie fest
angeschlossen hat.
- In der Zeit ihres legalen Bestehens haben die Gewerkschaften
in den meisten Fällen noch keine fest geschlossenen
Organisationszellen in den Massen geschaffen, was sowohl während
der verschiedenen Aktionen des Proletariats als auch nach ihnen
zutage getreten ist. Daher haben die Verfolgungsmaßnahmen der
Regierung nicht nur zum Verbot einer großen Anzahl von
Gewerkschaften, sondern auch zur völligen Zerschlagung mancher
von ihnen geführt. Infolgedessen tritt die Aufgabe der
Schaffung solcher festen Organisationszellen gegenwärtig in den
Vordergrund. Ohne solche Zellen können weder stabile
Gewerkschaften geschaffen noch kann der Wirtschaftskampf des
Proletariats geleitet werden.
- In den bestehenden legalen Gewerkschaften sowie dort, wo
solche neu gegründet werden können, sind diese Zellen in
sämtlichen Betrieben zu organisieren, d. h. es müssen
Betriebs-Gewerkschaftsorganisationen geschaffen werden. Die
sozialdemokratischen Mitglieder haben in allen diesen Organisationen
zwecks ihrer systematischen sozialdemokratischen Beeinflussung fest
geschlossene Gruppen zu bilden.
- Dort, wo die legalen Gewerkschaften durch die polizeilichen
Verfolgungen gänzlich zerschlagen worden sind und ihre
Wiederherstellung auf legalem Boden unmöglich ist, muss
unverzüglich die Organisierung illegaler Gewerkschaften in
Angriff genommen werden.
1. Jeder illegalen Gewerkschaft ist die Organisierung breiter
Arbeiterschichten um die Parteizelle des betreffenden Betriebs
zugrunde zu legen.
2. Die Arbeit zur Zusammenfassung und Anleitung der gesamten
Tätigkeit der Gewerkschaften obliegt der Parteigruppe, die die
Parteizellen der einzelnen Betriebe in dem betreffenden Beruf
zusammenschließt.
3. Dem Zusammenschluss der Gewerkschaften im lokalen Maßstab
wird die Vereinigung der Parteigruppen in den Gewerkschaften zugrunde
gelegt, die in enger organisatorischer Verbindung mit der lokalen
Parteileitung stehen.
- Was legale Vereine solcher Art, wie z. B.
Unterstützungsvereine, Genossenschaften, Abstinenzlervereine
usw., anbetrifft, so sind in ihnen geschlossene sozialdemokratische
Gruppen für sozialdemokratische Arbeit in möglichst
breiten proletarischen Massen zu bilden. Dabei ist aber
1. auseinanderzusetzen, dass solche legalen Vereine keinesfalls die
Kampfgewerkschaften ersetzen können,
2. sind alle Versuche, die organisierte Tätigkeit des Proletariats
auf den Rahmen solcher Vereine zu beschränken, sowie überhaupt
alle Versuche, die Aufgaben der Arbeiterbewegung und ihren Schwung
herabzudrücken, in der energischsten Weise zu bekämpfen.
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Zuletzt aktualiziert am 24. Juli 2024